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Das Logbuch ist ein Schiffstagebuch
Seine Bezeichnung stammt vom Log ab.
Das Log selbst, ist ein Gerät zum Messen der Schiffsgeschwindigkeit.
Zur Zeit der ``Christlichen Seefahrt´´ gab es das Hand- Log. Es bestand aus einem,quer zur Fahrtrichtung stehendem, Brettchen ( Logscheit ) und einer daran befestigten Leine.
Im Abstand von 7 m waren Knoten in der Logleine. Die in einer bestimmten Zeit durch die Hand gelaufenen Knoten ergaben die Geschwindigkeit in Knoten ( kn = sm/h ).
Eine Seemeile ( sm ) sind 1,852 Kilometer ( km )
Da früher die Navigationsmöglichkeiten noch sehr eingeschränkt waren, war es besonders wichtig, viele Daten zu sammeln. Das geschah halt in einem Logbuch. Es hat sich bewährt und wurde deshalb bis in die heutige Zeit fortgeführt.
In der Sportschifffahrt ist es nicht zwingend erforderlich, ein solches Buch zu führen.
Ich weiß aber, dass fast jeder Freizeitkapitän ein Logbuch führt. Zum einen ist es eine gute Erinnerung, es ist aber auch Beweis dafür, dass nicht alles Seemannsgarn ist, was man erlebt hat.
Willst du an einem Fahrtenwettbewerb teilnehmen, wirst du ein Buch führen müssen.
Es gibt viele Arten von Schiffstagebüchern
- Ein A5- Taschenkalender wo jeder Tag eine eigene Seite hat (auch der Sonnabend und der Sonntag), ist eine preiswerte Variante.
- Ein einfaches A5- Heft mit hartem Einband reicht auch, hier hast du sogar die Möglichkeit, die Anzahl der Seiten pro Tag, selbst festzulegen. Da passen dann immer noch deine Fotos rein. Dadurch entsteht ein interessantes Logbuch. Bekannte Fahrenslüt führen ihr Logbuch das ganze Jahr über und gestalten sich somit eine schöne Familienchronik.
Muss es aber ein Original sein, folge den Link’s auf dieser Seite.
Ich habe die interessante Website eines Weltumsegler entdeckt, die dich interessieren wird. Klick mal drauf.
Kopie
Stand: 3.Januar 2000
Merkblatt
über die Verpflichtungen
der Sportschifffahrt im Hinblick
auf Seetagebücher
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
1. Müssen auf Sportfahrzeugen Seetagebücher geführt werden?
Die Frage ist zu allgemein gestellt.
Grundsätzlich sieht der Staat davon ab, dem Einzelnen für jede Situation ein genaues Verhalten vorzuschreiben. Das gilt auch für die Führung von Seetagebüchern.
Dagegen rechnet der Staat ganz entscheidend auf die Eigenverantwortung des Einzelnen. Unter diesem Vorzeichen kann es sehr wohl auch eine Pflicht geben, dass der Skipper in bestimmten Situationen Eintragungen zu machen und insofern ein Schiffstagebuch - ein Unterfall der Seetagebücher - zu führen hat.
2. Gibt es für Sportfahrzeuge Rechtsvorschriften über Seetagebücher?
Ja:
Nach dem in § 5 Abs. 2 SchSV genannten Abschnitt B 11 der Anlage 1 sind u. a. für Sportfahrzeuge folgende Anforderungen einzuhalten:
4. Müssen Sportfahrzeugführer damit rechnen, dass sie von Polizeibehörden zur Rechenschaft gezogen oder gar mit Bußgeld bedroht werden, wenn sie kein Schiffstagebuch vorweisen können?
Die unter 3. genannten Formvorschriften schreiben nicht die Ausrüstung von Sportfahrzeugen mit bestimmten vorgedruckten Büchern vor. Es ist auch nicht erforderlich, die Eintragungsunterlagen für jeden Kalendertag im vorhinein in Spalten einzuteilen und in regelmäßigen Zeitabständen oder Fahrtalbschnitten auszufüllen. Der beste Maßstab, um zu bestimmen, wie man die Tagebuchführungspflicht zu interpretieren hat, ist das vernünftige Urteil eines verantwortlichen Verkehrsteilnehmers, der die seemännischen Sorgfaltspflichten einhält. Der Eigentümer und/oder der an Bord Verantwortliche müssen also selbst entscheiden, wie sie die Selbstkontrolle und die Gestaltung der nach den obigen Rechtsvorschriften erforderlichen Eintragungen vornehmen. Dabei werden sie feststellen, dass für viele Fahrzeuge geeignete vorgedruckte Bücher erheblich Vorteile aufweisen können.
5. Verlangen die Gerichte eine Eintragung?
Rechtsprechung zu der neuen Rechtslage ist noch nicht ersichtlich. Hat der Skipper zum Beispiel bei Verwicklung in einen Seeunfall nachweislich vorherige schadensrelevante sicherheitsbezogene Sachverhalte nicht eingetragen, so kann sich dies im Haftungsfall für ihn unter Umständen belastend auswirken,
Umgekehrt kann er sich durch einen Hinweis auf rechtzeitige sachgemäße Eintragungen in entsprechenden Fällen häufig entlasten. Der verantwortliche Skipper sollte nie aus den Augen lassen, dass er durch angemessene Eintragungen sich und anderen nützen kann.
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